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10 Jahre JuMeGa® (Junge Menschen in Gastfamilien)

Ein guter Grund zum Feiern

Magische Momente, wertschätzende Worte und eine entspannt-fröhliche Atmosphäre. Bessere Rahmenbedingungen hätte man sich …

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Grundlagen zu JuMeGa®

Angebot: JuMeGa® ist ein niederschwelliges und breit angelegtes Betreuungsangebot für junge Menschen, die entsprechend des § 35a SGB VIII seelisch behindert oder von seelischer Behinderung bedroht sind. Die Art und der Umfang der Beeinträchtigung, bzw. Behinderung hängt von verschiedenen Individualfaktoren ab. Über die Eignung zur Aufnahme in einer Gastfamilie entscheidet das Jugendamt und stimmt sich mit allen Beteiligten ab.

Anforderungen an die Gastfamilie: Die Gastfamilie muss in der Lage sein, einen jungen Menschen vollständig in die Familienstruktur und das soziale Umfeld zu integrieren. Dazu muss eine grundsätzliche Zustimmung und Bejahung durch alle Beteiligten vorliegen. Darüber hinaus bedarf es entsprechender zeitlicher und räumlicher Ressourcen.

Qualifikation: Als Gasteltern müssen Sie über keine spezielle Ausbildung oder
Qualifikation verfügen. JuMeGa® bietet Ihnen professionelle Beratung, Begleitung und Unterstützung in allen Fragen an.

Gesetzliche Voraussetzungen: Um Gastfamilie werden zu können, reicht die Erfüllung einiger einfacher Kriterien und die Vorlage standardisierter Nachweise, wie beispiels-
weise das polizeiliche Führungszeugnis.

Räumliche Anforderungen: Grundsatz des Konzeptes ist die gleichberechtigte Nutzung der gemeinschaftlichen Wohnbereiche, wie Küche, Bad, Wohnzimmer, Garten, Freizeitbereiche etc. Für den Jugendlichen muss ein Einzelzimmer oder Appartement vorhanden sein.

Aufgaben der Gastfamilie: Der junge Mensch wird mit sämtlichen Rechten, Pflichten und Aufgaben in die Gastfamilie integriert. Das betrifft sowohl die allgemeine Tagesstruktur und Mithilfe in der Haushaltsführung, wie auch die Teilnahme an Freizeitaktivitäten und deren Gestaltung. Die Begleitung und Betreuung in Fragen der Ausbildung und Schule gehört ebenso dazu, wie die Unterstützung bei Behördengängen, Arztbesuchen etc.

Zeitlicher Aufwand: Mindestens ein Mitglied der Gastfamilie muss über ausreichende
Zeitressourcen verfügen, um sich auf die Bedürfnisse des Jugendlichen einlassen zu können. Neben genügend Zeit für die Grundversorgung ist entsprechender Freiraum für die per-
sönlichen Belange des jungen Menschen erforderlich. Die Zusammenarbeit mit JuMeGa®, den Behörden und der Herkunftsfamilie erfordert ebenfalls ein gewisses Zeitkontingent – insbesondere in der Startphase.

Laufzeit: Die Länge des Betreuungsverhältnisses ist von verschiedenen Faktoren und dem jeweiligen Entwicklungsstand abhängig. Der Betreuungs-Zeitraum reicht von einigen Wochen bis zu maximal zwei Jahren – in Einzelfällen auch darüber hinaus. Ein Wechsel oder die Auflösung des Betreuungsverhältnisses ist im aktuen Bedarfsfall möglich.

Finanzen: Für die Betreuung eines jungen Menschen erhält die Gastfamilie eine
angemessene monatliche Vergütung.